Auf der Titelseite des Wochenblattes wirbt der Noch-Bürgermeister der Stadt Rockenhausen um eine rege Wahlteilnahme. Das Wochenblatt scheut sich dabei jenseits aller Neutralitätspflicht nicht, den Wahlaufruf mit einem vom Wahlkampf sattsam bekannten Seebald-Foto abzudrucken.

Worum geht´s?

Es geht um das Neutralitätsgebot: Es gehört zu den wichtigsten Grundprinzipien unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung:

„Es ist ein elementares Kennzeichen freiheitlich-rechtsstaatlicher Ordnungen und hebt sich fundamental von antidemokratischen, totalitären Systemen ab. Seinen Rechtsgrund findet es in den Artikeln 3, 20 und 21 des Grundgesetzes (GG). Daraus geht hervor, dass Staatsorgane weder zugunsten noch zulasten einer politischen Partei in den Wahlkampf beziehungsweise über Zeiten des Wahlkampfes hinaus wirken dürfen (Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien). “ Quelle: Wikipedia u.a.

Neutralität gegenüber allen nicht durch das Bundesverfassungsgericht verbotenen Parteien ist demnach ein Wesensmerkmal aller Verwaltungsarbeit im demokratischen Rechtsstaat, ein Fundament unserer Demokratie.

Unterschied Wochenblatt / Presse

Anders als beim Rundfunk gelten für die Presse keine Bestimmungen der Gleichbehandlung von Parteien bei der Wahlwerbung. Warum also dann überhaupt die Ktitik an diesem leutseligen Wahlaufruf mit Bild auf der Titelseite des Wochenblatts? Nun:

Das Wochenblatt ist aber nicht einfach „Presse“! Das Wochenblatt ist O F F I Z I E L L E S A M T S B L A T T der Verbandsgemeinden Rockenhausen und Alsenz-Obermoschel mit Winnweiler, also der Ort für amtliche Bekanntmachungen.

„Das Wochenblatt darf also nicht wie ein „Bläädsche“ oder eine Parteipostille benutzt werden, auch nicht vom Bürgermeister!“

Mißbrauchsbelege

. . . gibt es ausreichend für den Vorwurf der Nichteinhaltung der Neutralität:

  1. Sollte z.B. wider Erwarten der Landeswahlleiter um eine Stellungnahme gebeten werden, wird er wohl sagen, das sei ja eigentlich ein gutgemeinter Aufruf an die Bürger*innen und er wird abwiegeln, dass der Aufruf von dem Presseorgan leider wohl etwas unglücklich präsentiert wurde.
  2. Vielleicht stellt ja der Landeswahlleiter dann auch noch die Frage, ob das denn beim Korrekturlesen durch die Verwaltung nicht aufgefallen sein. Dann wird der Landeswahlleiter (wie der Stadtrat öfter mal in Sitzungen) erfahren, dass das Foto bedauerlicherweise von subalternen Mitarbeitern übersehen worden sei.
  3. Der Landeswahlleiter wird aber vom Bürgermeister bestimmt keine Antwort bekommen auf die Frage stellen, die sich wohl die meisten Leser*innen des Wochenblatts stellen dürften:

Warum hat er diesen Aufruf nicht in Gemeinschaft mit allen politisch Verantwortlichen der zukünftigen Verbandsgemeide gestartet?

Die Antwort: Der Bürgermeister, ganz der Jurist, tummelt sich nicht aus Versehen in dieser Grauzone, sondern er nimmt sie ganz bewusst in Kauf.

Foto: Karikatur Steffi – Rheinpfalz

Alles Kalkül

Die Veröffentlichung ist so, wie sie ist, definitiv kein Zufall, sondern ausschließlich Kalkül: Denn annähernd zeitgleich mit dem Amtsblatt flatterte den Bürgerinnen und Bürgern ein „persönlicher Brief“ ins Haus und der war verziert mit dem gleichen Foto. Zufall ? Sicher nicht !

Foto des Rundbriefs von Herrn Seebald

Die Methode „Trump“ ist also scheint´s auch in Rockenhausen angekommen: Regelverstoß gepaart mit Machtanspruch.

Fotomontage: Peter Gläser

Hier eine satirische Empfehlung für eine WoBla-Sonderausgabe. (Ob ein Landeswahlleiter hier wohl einschreiten würde?)