Bei den Recherchen für meine Bürgermeister*in-Wahlargumente-Liste im letzten Blog-Beitrag stieß ich unter anderem auch auf den Fusionsvertrag der beiden Verbandsgemeinden, Stand 28.5.2018. Ich gehe mal davon aus, dass er nocht gültig ist. Da stieß ich auf einen Passus, der mich dann doch wieder beruhigte:

Quelle: Fusionsvereinbarung, veröffentlicht 28.5.2018

Dieser Passus bedeutet: Ganz egal, wie´s ausgeht: Herr Cullmann wird uns allen zunächst mal noch erhalten bleiben zumindest als hauptamtlicher Beigeordneter und für zwei Jahre.

Schauma mal!