Nachdem der Beschluss dazu in der ersten Sitzung des neuen Kreistags schon gefasst war, stand jetzt, in der zweiten Sitzung, nur noch die eigentliche Wahl der/des Klimaschutzbeauftragten für den Kreis auaf der Tagesordnung, also keine Aussprache mehr.

Helmut Schmidt, einziges Kreistagsmitglied von der Partei Die Linke, wollte noch vor dem Wahlgang die Gründe erläutern, wegen der er in der letzten Sitzung gegen die Einsetzung eines/er Kreis-Klimaschutzbeauftragten gestimmt hatte. Der Antrag der Grünen in der ersten Sitzung hatte ihn dermaßen überrascht, dass er nicht adäquat seine Gründe für die Ablehnung vortragen konnte. Das wollte er jetzt nachholen und dem Gremium und der Öffentlichkeit die Gründe dafür ausführlicher erläutern.

Die Gemeindeordnung lässt in dieser Phase allerdings keine erneute Diskussion oder Redebeiträge zum Thema mehr zu, da der Beschluss ja schon gefasst ist. Dennoch gestand ihm der Landrat Redezeit zu, wenn auch erst im Tagesordnungspunkt „Anfragen und Auskünfte“ am Ende der Sitzung.

Das tat Herr Schmidt dann auch. Der Landrat hatte ihn zuvor gebeten, seinen Vortrag nicht ausufern zu lassen: „Ich gebe Ihnen 5 Minuten“. Herr Schmidt begann seinen Vortrag, gleichzeitig setzte in Teilen des Plenums ein genervtes Murren an. Ich war noch nicht allzu oft bei Kreistagssitzungen, aber die meisten seiner Einlassungen hatte ich bei anderer Gelegenheit doch auch schon mal gehört.

Das war in etwa der Inhalt von Herrn Schmidts BegründungFoto: G.Seyfried

Zu den Theorien von Herrn Schmidt mag man stehen wie man will. Er hatte aber nun mal seine 5 Minuten genehmigte Redezeit, der alle eingangs zugestimmt hatten. Und er wollte jetzt das vortragen, was ihn beim Neinsagen umtrieb, da aber auf die Schnelle nicht eingefallen war, schließlich ist er ist ja kein Polit-Profi.

Nach einigen Minuten der genehmigten Redezeit sah sich Kreistagsmitglied Gunther Rhein genötigt, Herrn Schmidt mit der Sitzungs-Keule „Antrag zur Geschäftsordnung“ abrupt zum Schweigen zu bringen.

Der Klimawandel ist eine globale Bedrohung und im Kreistag reagiert man „den Zeichen der Zeit folgend“ mit der Wahl eines Klimaschutzbeauftragten. Krieg und Flucht sind andere globale Bedrohungen und aktuell mal wieder gar nicht so weit weg von uns, aber im Kreistag entzieht man mit einem parlamentarischen Trick einem Ratsmitglied, das daran immer mal wieder erinnert, das Wort.

Karikatur: G.Seyfried

Das einsetzende, tumultartige Durcheinanderreden moderierte der Landrat aus, indem er aufzeigte, dass die fünf Minuten von Herrn Schmidt sowieso gerade abgelaufen seien. Er ersparte damit dem Rat, über diesen überzogenen Geschäftsordnungsantrag auch noch abstimmen zu müssen.

Dem Ego des Antragstellers tat diese Aktion ja vielleicht gut, dem Klima im Gremium (sonst gerne als kollegial bezeichnet) sicher nicht. Ich nenne dieses Verhalten „Mobbing“ und eines Kreistags nicht würdig.

In der Hoffnung auf eine künftig sachlichere Atmosphäre, Ihr Peter Gläser

 (Anmerkung zum besseren Verständnis: Kommunalbrevier: § 18 (1) Der Vorsitzende und die Ratsmitglieder haben das Recht, jederzeit Anträge zur Geschäftsordnung zu stellen und Abweichungen von der Geschäftsordnung zu beanstanden. Dies geschieht durch den Zuruf: „Zur Geschäftsordnung“. Über Anträge zur Geschäftsordnung ist sofort zu beraten und zu beschließen.)