Man fragt sich, ob diese Marktschreierei noch zeitgemäß ist und die Parteien „ihr“ Geld nicht zweckmäßiger einsetzen können. Entweder, wie gestern gelesen, zur Unterstützung sozialer Projekte (CDU/Werner Dietz/Hospiz) oder eben zur Information des Wählers. Plakate, zumindest in dieser Wucht, haben keinerlei Informationswert, es sei denn als Signal, dass mal wieder eine Wahl ansteht. Im Gegenteil, teilweise stören diese Bildchen massiv den Straßenverkehr und lenken ab. Gibt es eigentlich kein Wahlplakatanbringungsoptimierungsgesetz (WAOG) mit entsprechender Ausführungsverordnung (Ironie aus ;- ) Parteieninformation 2019 sollte anders aussehen!
Hallo Hartmythos, danke für Ihren Kommentar und Ihren Vorschlag für ein WAOG. Er hat mich veranlasst, die aktuelle Plakatlandschaft auch mal inhaltlich unter die Lupe zu nehmen. Ich finde, da braucht es auch noch ein ergänzendes WPIG, ein Wahlplakatinhaltegesetz. Beides, Anbringung und Inhalte, sind mit ihrer „Wucht“ (wie Sie es nennen) durchaus geeignet, beim Autofahren verkehrsgefährdende Überreaktionen auszulösen . . . Mal sehen, vielleicht dazu dann mal mehr in einem nächsten Blog. Beste Grüße, P.Gläser
Man fragt sich, ob diese Marktschreierei noch zeitgemäß ist und die Parteien „ihr“ Geld nicht zweckmäßiger einsetzen können. Entweder, wie gestern gelesen, zur Unterstützung sozialer Projekte (CDU/Werner Dietz/Hospiz) oder eben zur Information des Wählers. Plakate, zumindest in dieser Wucht, haben keinerlei Informationswert, es sei denn als Signal, dass mal wieder eine Wahl ansteht. Im Gegenteil, teilweise stören diese Bildchen massiv den Straßenverkehr und lenken ab. Gibt es eigentlich kein Wahlplakatanbringungsoptimierungsgesetz (WAOG) mit entsprechender Ausführungsverordnung (Ironie aus ;- ) Parteieninformation 2019 sollte anders aussehen!
Hallo Hartmythos, danke für Ihren Kommentar und Ihren Vorschlag für ein WAOG. Er hat mich veranlasst, die aktuelle Plakatlandschaft auch mal inhaltlich unter die Lupe zu nehmen. Ich finde, da braucht es auch noch ein ergänzendes WPIG, ein Wahlplakatinhaltegesetz. Beides, Anbringung und Inhalte, sind mit ihrer „Wucht“ (wie Sie es nennen) durchaus geeignet, beim Autofahren verkehrsgefährdende Überreaktionen auszulösen . . . Mal sehen, vielleicht dazu dann mal mehr in einem nächsten Blog. Beste Grüße, P.Gläser