Laut Duden ist ein Armutszeugnis „die behördliche Beglaubigung des Anspruchs auf Armenrecht„. Wie bei vielen anderen Begriffen unserer schönen deutschen Sprache, kommen diesem Wort im Bereich der Wendungen und Redensarten aber auch noch weitere Bedeutungen zu:
Schließen wir mal Absicht und/oder Böswilligkeit aus und bleiben wir bei diesem Begriff, dann liegt es nun in Ihrem freien Ermessen, liebe Leserinnen und Leser, sich für diejenige Bedeutung zu entscheiden, die der nachfolgenden 3-Bildergeschichte am ehesten gerecht wird:
Bild 1
Bild 2
Bild 3
Zitat Bürgermeister Michael Cullmann im Begrüßungstext:
„Anliegen unseres Internetauftrittes ist es natürlich auch, unser(en = Ergänzung des Verfassers) Service für die Bürger unserer Verbandsgemeinde weiter zu verbessern.“
Na, dann mal los!
Hoppla, das habe ich noch gar nicht gemerkt. Hatte tatsächlich wenig Zeit und war daher schon lange nicht mehr auf dieser Seite. Ich werde mich daher nächste Woche selber darum kümmern. Danke für den Hinweis. Die Änderung darf allerdings nichts kosten, da unser Haushalt 2019 noch immer nicht genehmigt ist! (Stand 15.8.19) Michael Vettermann